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Fahrzeugzulassung in Montenegro

Die Zulassung ist der letzte Schritt — und der, an dem sich am besten zeigt, ob die vorherigen ordentlich erledigt wurden. Ohne den Nachweis des Eigentums, der technischen Unbedenklichkeit, der bezahlten Versicherung und der bezahlten Steuern kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden, so gut es auch sein mag.

Was für die Zulassung nötig ist

Das Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr verlangt einen Eigentumsnachweis, den Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des Fahrzeugs, den Nachweis der bezahlten Kfz-Haftpflichtversicherung, den Nachweis der bezahlten Steuern und sonstigen vorgeschriebenen Abgaben, einen ausgefüllten Antrag mit Gebühr sowie, dass der Halter nicht im Register der unbezahlten Bußgelder für Verkehrsverstöße eingetragen ist. Bei der Erstzulassung eines eingeführten Fahrzeugs kommen zusätzlich der Nachweis der Homologation und der Nachweis über die erfüllten Zollverpflichtungen hinzu.

Der Antrag wird bei der Polizeidirektion am Wohnsitz des Halters gestellt, persönlich oder über eine Prüfstelle, die ermächtigt ist, den Fahrzeugschein und die Kennzeichen entgegenzunehmen. Deshalb erledigt sich in der Praxis meist alles an einem Ort — an der Prüfstelle für die technische Untersuchung. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als dreißig Tage sein.

Technische Untersuchung

Die technische Untersuchung erfolgt für einen Personenwagen einmal jährlich, vor der Stellung des Zulassungsantrags und frühestens dreißig Tage vor Ablauf der Gültigkeit. Neufahrzeuge sind in den ersten drei Jahren ab der Erstzulassung ausgenommen, sofern sie nicht an einem Verkehrsunfall beteiligt waren. Für Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs, für den Transport gefährlicher Güter, für die Fahrschulausbildung und für Mietwagen erfolgt die Untersuchung alle sechs Monate.

Die Untersuchung umfasst die Lenk- und Bremsanlage einschließlich des Bremswirkungsgrads, die Licht- und Signaleinrichtungen, die Einrichtungen für normale Sicht, die Hupe, die Instrumente — darunter den Kilometerzähler —, die Abgasanlage, die Verbindungseinrichtungen, den Rahmen, die Achsen, die Räder, die Reifen, das Fahrwerk, die Sicherheitsgurte, die Messung von Geräusch und Abgasemissionen, die vorgeschriebene Ausrüstung und, sofern vorhanden, die Gasanlage.

Besteht das Fahrzeug nicht, kann der festgestellte Mangel innerhalb von achtundvierzig Stunden behoben werden, und bei der erneuten Untersuchung wird nur geprüft, was mangelhaft war. Das Fahrzeug muss sauber und unbeladen sein, und Schäden an der Karosserie dürfen den vorgeschriebenen Anteil der Fläche nicht überschreiten. Den Preis der Untersuchung schreibt die Regierung nach Fahrzeugart vor; wir nennen keinen Betrag, weil uns die geltende amtliche Preisliste nicht vorlag — fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Prüfstelle nach.

Steuer auf die Nutzung und Versicherung

Die jährliche Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen wird bei der Zulassung gezahlt, und ohne Zahlungsnachweis ist eine Zulassung nicht möglich. Sie bemisst sich nach dem Hubraum und wird für das Alter des Fahrzeugs gemindert. Elektrofahrzeuge sind befreit, ebenso Taxis, Fahrschulfahrzeuge mit Doppelbedienung, für Menschen mit Behinderung angepasste Fahrzeuge sowie Fahrzeuge der Polizei, des Militärs, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung und wird mit einem Versicherungsunternehmen nach dessen Tarif abgeschlossen, der vom Fahrzeug und vom Fahrer abhängt. Wenn Sie ins Ausland fahren, prüfen Sie, ob Sie zusätzlich die Grüne Karte brauchen. Der Fahrzeugschein wird für ein Jahr ausgestellt, mit der Möglichkeit einer kürzeren Frist, die drei Monate nicht unterschreiten darf; für Traktoren, Arbeitsmaschinen, Mopeds und leichte Anhänger beträgt die Frist fünf Jahre.

Was Sie zur Zulassung mitbringen

  • Eigentumsnachweis — beglaubigter Kaufvertrag oder Rechnung, bei der Erstzulassung eines eingeführten Fahrzeugs die Zollunterlagen.
  • Bescheinigung über die technische Unbedenklichkeit, nicht älter als dreißig Tage.
  • Police der Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Nachweis über die bezahlte jährliche Steuer auf die Nutzung des Fahrzeugs, bei einem Halterwechsel zusätzlich der Nachweis über die bezahlte Steuer auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen.
  • Personalausweis des Halters, ausgefüllter Antrag und die vorgeschriebene Gebühr; bei der Erstzulassung eines eingeführten Fahrzeugs auch der Nachweis der Homologation.

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Zulassung?
Der Fahrzeugschein wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Eine kürzere Frist ist möglich, aber nicht kürzer als drei Monate. Ausgenommen sind Traktoren, Arbeitsmaschinen, Mopeds sowie Traktoranhänger und leichte Anhänger, für die die Frist fünf Jahre beträgt. Jede Änderung der Angaben im Fahrzeugschein ist innerhalb von fünfzehn Tagen zu melden.
Gibt es in Montenegro eine Zulassungsplakette?
Nein. Die Plakette wurde nur bis zum 1. Januar 2015 ausgegeben. Heute wird ein Fahrzeug durch die Ausstellung von Fahrzeugschein und Kennzeichen zugelassen, ohne Plakette an der Windschutzscheibe. Das sorgt häufig für Verwirrung bei Menschen aus Serbien, wo es die Plakette weiterhin gibt.
Was kostet die Zulassung?
Es gibt keinen einheitlichen Betrag. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus der technischen Untersuchung, der Pflichtversicherung, der jährlichen Steuer auf die Nutzung des Fahrzeugs, den Verwaltungsgebühren und, falls sie gewechselt werden, den Kennzeichen. Der größte Einzelposten ist bei größeren Motoren die Steuer auf die Nutzung, die sich nach dem Hubraum richtet: bis 1.300 cm³ 25 Euro, 1.300–1.600 vierzig, 1.600–2.000 fünfundsiebzig, 2.000–2.500 zweihundertzwanzig, 2.500–3.000 fünfhundert, 3.000–4.000 siebenhundertfünfzig, 4.000–5.000 tausend und über 5.000 cm³ 1.500 Euro, mit einer Minderung für jedes vollendete Jahr des Fahrzeugalters. Die übrigen Posten hängen vom Versicherer und von der Prüfstelle ab, prüfen Sie sie also im Voraus.
Wann muss ich zur technischen Untersuchung?
Einmal jährlich, vor der Stellung des Zulassungsantrags und frühestens dreißig Tage vor Ablauf der Zulassung. Neufahrzeuge sind in den ersten drei Jahren ab der Erstzulassung ausgenommen, sofern sie nicht an einem Unfall beteiligt waren. Mietwagen, Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs, Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter und Fahrschulfahrzeuge müssen alle sechs Monate zur Untersuchung.
Was passiert, wenn das Fahrzeug die technische Untersuchung nicht besteht?
Den festgestellten Mangel können Sie innerhalb von achtundvierzig Stunden beheben und das Fahrzeug erneut vorführen, wobei nur geprüft wird, was mangelhaft war. Verstreicht die Frist, wird die Untersuchung vollständig neu durchgeführt. Hat ein Polizeibeamter oder ein Inspektor eine Kontrolluntersuchung angeordnet und das Fahrzeug besteht sie, trägt der Halter die Kosten nicht.
Zahlt ein Elektroauto die Steuer auf die Nutzung?
Nein. Elektrofahrzeuge sind von der jährlichen Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen ausdrücklich befreit. Alle übrigen Pflichten — technische Untersuchung, Versicherung, Gebühren und die Zulassung selbst — bleiben dieselben wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

Dieser Text ist eine allgemeine Erläuterung des Verfahrens und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften sowie die Höhe von Gebühren und Steuern ändern sich in Montenegro — allein in den letzten zwei Jahren wurden sowohl das Gesetz über die Homologation als auch das Gesetz über die Steuer auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen geändert. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, die Sie Geld kostet, prüfen Sie die geltenden Bedingungen bei der Uprava prihoda i carina (Steuer- und Zollverwaltung), beim Ministarstvo saobraćaja i pomorstva (Ministerium für Verkehr und Seeschifffahrt) und bei der zuständigen Polizeidirektion. Beträge, die wir nicht mit einer amtlichen Quelle belegen können, nennen wir bewusst nicht.