Autoimport nach Montenegro
Der Import eines Gebrauchtwagens ist eine Reihe von Schritten, die in genau dieser Reihenfolge ablaufen müssen: Kauf und Unterlagen im Herkunftsland, Transit, Verzollung, Homologation, technische Untersuchung und erst dann die Zulassung. Die meisten Fehler entstehen, weil der Käufer nur auf den Fahrzeugpreis schaut und nicht auf die Gesamtkosten und die Reihenfolge.
Was der Import wirklich umfasst
Der Import ist kein einzelnes Papier, sondern eine Kette. Das Fahrzeug wird zuerst im Herkunftsland gekauft und abgemeldet, dann nach Montenegro gebracht, verzollt, homologiert, technisch untersucht, versichert und schließlich zugelassen. Jeder dieser Schritte hat seine zuständige Institution und seine Frist, und keiner lässt sich überspringen.
Seit dem 1. November 2025 ist Montenegro Mitglied des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren, gemeinsam mit der Europäischen Union, den EFTA-Staaten, Serbien, Nordmazedonien, der Türkei, der Ukraine, Georgien und dem Vereinigten Königreich. In der Praxis bedeutet das, dass eine einzige Versandanmeldung das Fahrzeug von der Abgangszollstelle in der EU bis zur Bestimmungszollstelle in Montenegro begleiten kann, statt dass das Verfahren an jeder Grenze unterbrochen wird.
Die Gesamtkosten der Einfuhr sind kein einzelner Prozentsatz. Sie setzen sich zusammen aus dem Zoll, der vom Ursprung und von der Tarifnummer abhängt, der Mehrwertsteuer, den Kosten der Homologation, der technischen Untersuchung, der Versicherung, der jährlichen Steuer auf die Nutzung und der Zulassung. Deshalb sollte jede Rechnung, die Ihnen als „etwa so und so viel Prozent“ angeboten wird, in Einzelposten aufgeschlüsselt sein, bevor Sie sie akzeptieren.
Zoll und Mehrwertsteuer
Für Fahrzeuge mit Ursprung in der Europäischen Union beträgt der Zollsatz null, nach dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Dasselbe gilt für Fahrzeuge mit Ursprung in den CEFTA-Staaten, den EFTA-Staaten, der Türkei und der Ukraine. Das Schlüsselwort ist der Ursprung, nicht die Zulassung: Ein Auto mit deutschem Kennzeichen, das nicht in der Europäischen Union hergestellt wurde, erhält den Nullsatz nicht automatisch. Die Präferenz wird mit der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder mit einer Ursprungserklärung auf der Rechnung nachgewiesen — die Erklärung für Sendungen bis 6.000 Euro darf jeder Ausführer abgeben, oberhalb dieses Betrags nur ein ermächtigter Ausführer.
Ohne Nachweis des Präferenzursprungs gilt der allgemeine Zollsatz, der für Personenkraftwagen nicht einheitlich ist: Im Zolltarif bewegt er sich je nach Tarifnummer — Kraftstoffart, Hubraum und ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist — in einer Spanne von einem bis fünf Prozent. Der genaue Satz für ein konkretes Fahrzeug lässt sich deshalb erst bestimmen, wenn die Tarifnummer feststeht; prüfen Sie ihn in der Datenbank des Zolltarifs oder bei einem Zollvertreter, statt mit einer einzigen Zahl zu rechnen.
Die Mehrwertsteuer wird zum allgemeinen Satz von 21 Prozent erhoben. Bemessungsgrundlage ist nach dem Gesetz über die Mehrwertsteuer nicht der Fahrzeugpreis, sondern der Zollwert zuzüglich Zoll und sonstiger Abgaben sowie der Kosten für Transport und Versicherung bis zum ersten Bestimmungsort in Montenegro. Praktisch heißt das: Die Mehrwertsteuer wird auch auf den Zoll und auf den Transport berechnet und ist damit immer höher, als wenn Sie 21 Prozent nur auf den Kaufpreis anwenden würden.
Wie der Zoll den Wert des Fahrzeugs bestimmt
Der Zollwert geht vom tatsächlich gezahlten Preis aus, wird aber nicht ungeprüft übernommen. Die Zollverwaltung (Uprava carina) vergleicht den angemeldeten Preis eines gebrauchten Fahrzeugs mit dem Katalog der Preise für Kraftfahrzeuge des Nationalen Büros der Versicherer Montenegros, der monatlich aktualisiert wird. Ein Preis unter dem Katalogwert ist ein Grund für Zweifel, und der Anmelder muss dann kurzfristig — nach der Anweisung der Zollverwaltung innerhalb von drei Tagen — den Vertrag, die Auftragsbestätigung, die beglaubigte Ausfuhranmeldung und den Zahlungsnachweis vorlegen.
Der Katalog erfasst Fahrzeuge bis zu einem Alter von vierzehn Jahren und enthält die Nettopreise von Neufahrzeugen ohne montenegrinische Einfuhrabgaben; Fahrzeuge, die älter als vierzehn Jahre sind, werden mit zehn Prozent des Neupreises bewertet. Lässt sich das genaue Modell nicht feststellen, legt der Zoll das teuerste Modell dieser Marke zugrunde, das den technischen Merkmalen entspricht — ein weiterer Grund, dem Fahrzeug vollständige und korrekte Unterlagen beizulegen.
Homologation, Alter und Euro-Norm
Die Homologation ist das Verfahren, mit dem bestätigt wird, dass ein Fahrzeug nach Bauart und Sicherheitsmerkmalen den vorgeschriebenen technischen, sicherheitsbezogenen und ökologischen Anforderungen entspricht. Sie ist für eingeführte Fahrzeuge, neue wie gebrauchte, vor der Verzollung und der Zulassung verpflichtend. Die Homologation eines einzelnen Fahrzeugs führt der Mašinski fakultet Univerziteta Crne Gore (Maschinenbaufakultät der Universität von Montenegro) in Podgorica durch, Übereinstimmungsbescheinigungen für den Typ stellt das Ministarstvo saobraćaja i pomorstva (Ministerium für Verkehr und Seeschifffahrt) aus. Seit dem 10. Juli 2026 gilt das neue Gesetz über die Homologation von Fahrzeugen, Systemen, Fahrzeugbauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, dessen Durchführungsvorschriften erst erlassen werden — prüfen Sie deshalb das aktuelle Verfahren unmittelbar vor der Einfuhr.
Montenegro schreibt außerdem eine niedrigste zulässige Euro-Norm und ein höchstes zulässiges Alter für ein Fahrzeug vor, das eingeführt wird. Diese Bedingungen wurden mehrfach verschärft, zuletzt durch die Änderung der Verordnung aus dem Jahr 2024, mit der laut Angaben des Ministarstvo saobraćaja i pomorstva (Ministerium für Verkehr und Seeschifffahrt) die Einfuhr von Fahrzeugen verboten wurde, die älter als fünfzehn Jahre sind, und das Minimum auf Euro 5 angehoben wurde. Die Beschränkung betrifft nur die Einfuhr, nicht die in Montenegro bereits zugelassenen Fahrzeuge. Da der Text der Verordnung auch in diesem Zeitraum geändert wurde, prüfen Sie die genaue Bedingung für das Fahrzeug, das Sie kaufen möchten, unbedingt beim Ministerium, bevor Sie eine Anzahlung leisten.
Dokumente, die ein Fahrzeug aus Deutschland begleiten müssen
- Zulassungsbescheinigung Teil I — der Fahrzeugschein, der im Fahrzeug bleibt und beim Fahren mitgeführt wird.
- Zulassungsbescheinigung Teil II — das Dokument, das dem Käufer übergeben wird; wer es besitzt, gilt als berechtigt, über das Fahrzeug zu verfügen. Ohne dieses Dokument lassen Sie sich nicht auf den Kauf ein.
- Kaufvertrag oder Rechnung mit klar ausgewiesenem Preis, mit den Angaben zum Verkäufer und mit der Fahrgestellnummer.
- Ursprungsnachweis — EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, wenn Sie den Zollsatz null wollen.
- Nachweis über die Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland (Abmeldung) sowie Ausfuhrkennzeichen mit der zugehörigen Versicherung für den Zeitraum der Überführung.
- Gültige Berichte über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) — jeder trägt das Datum, die Fahrgestellnummer und den abgelesenen Kilometerstand, und gemeinsam ergeben sie eine belegbare Spur.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Zoll auf ein Auto in Montenegro?
- Für Fahrzeuge mit Ursprung in der Europäischen Union beträgt der Zoll null, sofern ein Ursprungsnachweis vorliegt (EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung). Ohne diesen Nachweis gilt der allgemeine Satz, der für Personenkraftwagen von der Tarifnummer abhängt und sich in einer Spanne von einem bis fünf Prozent bewegt — es gibt keine einheitliche Zahl für alle Fahrzeuge. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 21 Prozent. Den genauen Satz für ein konkretes Fahrzeug prüfen Sie im Zolltarif oder bei einem Zollvertreter.
- Fällt auf Autos eine Verbrauchsteuer an?
- Nein. Verbrauchsteuern gibt es in Montenegro auf Alkohol, Tabak, Mineralöle, kohlensäurehaltige Getränke und Liquids für elektronische Zigaretten — Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu. Was es gibt, ist die jährliche Steuer auf die Nutzung von Personenkraftwagen, die bei der Zulassung gezahlt und nach dem Hubraum bemessen wird, mit einer Minderung für das Alter des Fahrzeugs. Elektrofahrzeuge sind von dieser Steuer befreit.
- Was ist EUR.1 und wann brauche ich es?
- EUR.1 ist die Bescheinigung über den Präferenzursprung einer Ware. Mit ihr gelangt ein Fahrzeug mit Ursprung in der Europäischen Union zollfrei nach Montenegro. Für Sendungen im Wert von bis zu 6.000 Euro genügt statt EUR.1 eine Ursprungserklärung, die der Ausführer auf der Rechnung anbringt; oberhalb dieses Betrags darf eine solche Erklärung nur ein ermächtigter Ausführer abgeben. Ohne einen dieser beiden Nachweise zahlen Sie den allgemeinen Zollsatz, deshalb sollte die Einigung über den Ursprungsnachweis vor dem Kauf erfolgen und nicht danach.
- Wie bestimmt der Zoll den Wert meines Fahrzeugs?
- Ausgangspunkt ist der Preis aus dem Vertrag, er wird jedoch mit dem Katalog der Preise für Kraftfahrzeuge des Nationalen Büros der Versicherer Montenegros verglichen. Liegt der angemeldete Preis unter dem Katalogwert, ist das ein Grund für Zweifel, und Sie haben eine kurze Frist, um den Vertrag, die beglaubigte Ausfuhranmeldung und den Zahlungsnachweis vorzulegen. Bleiben die Zweifel bestehen, wird der Wert nach dem Zollgesetz festgestellt, mit einem Protokoll und der Möglichkeit zur Stellungnahme. Fahrzeuge, die älter als vierzehn Jahre sind, werden mit zehn Prozent des Preises eines neuen Fahrzeugs bewertet.
- Ist die Homologation verpflichtend und wer führt sie durch?
- Sie ist für alle eingeführten Fahrzeuge verpflichtend, vor der Verzollung und der Zulassung. Die Homologation eines einzelnen Fahrzeugs führt der Mašinski fakultet Univerziteta Crne Gore (Maschinenbaufakultät der Universität von Montenegro) in Podgorica durch, Übereinstimmungsbescheinigungen für den Typ stellt das Ministarstvo saobraćaja i pomorstva (Ministerium für Verkehr und Seeschifffahrt) aus. Die Gebühr schreibt die Regierung vor, und sie unterscheidet sich nach der Fahrzeugkategorie; für einen Personenwagen liegt sie in der Größenordnung von einigen zehn Euro, den Betrag nennen wir jedoch bewusst nicht, weil das zuletzt öffentlich zugängliche Dokument ein Entwurf war und das neue Gesetz im Juli 2026 in Kraft getreten ist. Es gibt auch Ausnahmen — darunter Oldtimer, die älter als dreißig Jahre sind, und Fahrzeuge, die von einer Person eingeführt werden, die nach mindestens drei Jahren Aufenthalt im Ausland zurückkehrt, unter den vorgeschriebenen Bedingungen.
- Wie alt darf ein Auto sein, das ich einführen darf?
- Montenegro schreibt sowohl einen niedrigsten Euro-Standard als auch ein Höchstalter für Fahrzeuge bei der Einfuhr vor, und diese Bedingungen haben sich mehrfach geändert. Laut Angaben des Ministarstvo saobraćaja i pomorstva (Ministerium für Verkehr und Seeschifffahrt) wurde mit der Änderung der Verordnung aus dem Jahr 2024 die Einfuhr von Fahrzeugen verboten, die älter als fünfzehn Jahre sind, und das Minimum auf Euro 5 angehoben. Da der Text der Verordnung zwischenzeitlich weiter geändert wurde und einzelne Regelungen Gegenstand von Entscheidungen des Verfassungsgerichts waren, prüfen Sie die aktuelle Bedingung vor dem Kauf beim Ministerium. Die Beschränkung betrifft die Einfuhr — bereits in Montenegro zugelassene Fahrzeuge berührt sie nicht.
- In welcher Reihenfolge läuft das Verfahren ab?
- Kauf und Vertrag, dann die Abmeldung des Fahrzeugs und Ausfuhrkennzeichen mit Versicherung im Herkunftsland, die Überführung nach Montenegro im Versandverfahren, die Verzollung mit dem Ursprungsnachweis, die Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer, die Homologation des einzelnen Fahrzeugs, die technische Untersuchung, die Pflichtversicherung, die jährliche Steuer auf die Nutzung und zum Schluss die Zulassung bei der zuständigen Polizeidirektion. Das Überspringen der Reihenfolge ist der häufigste Grund, warum ein Fahrzeug zwischen Zoll und Zulassung hängen bleibt.
Dieser Text ist eine allgemeine Erläuterung des Verfahrens und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften sowie die Höhe von Gebühren und Steuern ändern sich in Montenegro — allein in den letzten zwei Jahren wurden sowohl das Gesetz über die Homologation als auch das Gesetz über die Steuer auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen geändert. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, die Sie Geld kostet, prüfen Sie die geltenden Bedingungen bei der Uprava prihoda i carina (Steuer- und Zollverwaltung), beim Ministarstvo saobraćaja i pomorstva (Ministerium für Verkehr und Seeschifffahrt) und bei der zuständigen Polizeidirektion. Beträge, die wir nicht mit einer amtlichen Quelle belegen können, nennen wir bewusst nicht.