Auto verkaufen
Ein Fahrzeug verkauft sich in Montenegro schnell, wenn drei Dinge stimmen: ein realistischer Preis, eine Anzeige, die nichts verschweigt, und ordentliche Unterlagen. Alles andere — das Verhandeln, das Abstimmen der Termine, die Übergabe — geht leichter, wenn diese drei Dinge stehen.
Wie Sie den Preis festlegen
Beginnen Sie mit dem, was der Markt tatsächlich verlangt: Suchen Sie Anzeigen für dasselbe Modell, dasselbe Baujahr und eine ähnliche Laufleistung und sehen Sie sich die Spanne an, nicht einen einzelnen Preis. Ordnen Sie Ihr Fahrzeug dann ehrlich in diese Spanne ein, nach Zustand, Servicehistorie, Ausstattung und danach, bis wann es zugelassen ist. Eine zu teuer angesetzte Anzeige bringt keine Verhandlungen, sondern Stille.
Berücksichtigen Sie auch die Saison und den Standort. Ein Cabrio im November und ein Geländewagen im Juli verkaufen sich langsamer als in ihrer Saison, und dasselbe Fahrzeug hat in Podgorica mehr Sichtbarkeit als in einer kleineren Gemeinde — was nicht zwingend einen höheren Preis bedeutet, denn in Podgorica ist auch die Konkurrenz größer.
Eine Anzeige, die verkauft
Die Fotos erledigen den größten Teil der Arbeit. Waschen Sie das Fahrzeug, fotografieren Sie bei Tageslicht und von allen Seiten, dazu den Innenraum, den Kofferraum, den Motorraum, den Kilometerzähler und die Felgen. Fotografieren Sie auch die Schäden — ein Käufer, der sie in der Anzeige sieht, kommt vorbereitet; ein Käufer, der sie vor Ort entdeckt, geht wieder.
Füllen Sie alle technischen Daten aus und schreiben Sie, was wann gemacht wurde: großer Service, Zahnriemen, Kupplung, Reifen, Batterie. Geben Sie an, bis wann das Fahrzeug zugelassen ist und ob ein Scheckheft vorliegt. Eine konkrete Beschreibung senkt die Zahl der nutzlosen Anrufe und erhöht die Zahl der ernsthaften.
Papiere und Übergabe
Legen Sie den Fahrzeugschein, den Eigentumsnachweis, die Serviceunterlagen und die Rechnungen über größere Arbeiten bereit. War das Fahrzeug geleast oder verpfändet, beschaffen Sie den Nachweis, dass die Belastung getilgt und gelöscht ist — der Käufer prüft das heute selbst, kostenlos, im Pfandregister des Handelsgerichts.
Setzen Sie den Vertrag in mehreren Ausfertigungen auf und lassen Sie die Unterschriften bei einem Notar oder bei der Beglaubigungsstelle der Gemeinde beglaubigen. Mit dem beglaubigten Vertrag geht der Käufer zur Steuer und zur Zulassung, und er wird der Steuerbehörde auch von Amts wegen übermittelt. Die Steuer auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen ist Sache des Käufers, aber es liegt in Ihrem Interesse, dass die Übertragung abgeschlossen wird — solange das Fahrzeug auf Ihren Namen läuft, erreichen auch die Pflichten daraus Sie.
Wählen Sie für die Übergabe einen Termin bei Tage und einen Ort, von dem Sie in Ruhe wieder wegfahren können. Wickeln Sie die Zahlung per Überweisung oder in der Bank ab. Die Schlüssel, beide Sätze, wenn vorhanden, die Unterlagen und das Fahrzeug übergeben Sie erst, wenn das Geld unstrittig Ihnen gehört, und bewahren Sie Ihre Ausfertigung des beglaubigten Vertrags auf.
Bevor Sie die Anzeige veröffentlichen
- Prüfen Sie die Preisspanne für dasselbe Modell, dasselbe Baujahr und dieselbe Laufleistung und setzen Sie den Preis innerhalb dieser Spanne an.
- Waschen Sie das Fahrzeug und machen Sie Fotos bei Tageslicht, einschließlich der Schäden.
- Füllen Sie alle technischen Daten aus — Baujahr, Laufleistung, Kraftstoff, Getriebe, Leistung, Ausstattung.
- Schreiben Sie, was wann am Fahrzeug gemacht wurde, und legen Sie die Rechnungen über größere Arbeiten bei.
- Prüfen Sie, dass am Fahrzeug kein Pfandrecht eingetragen ist, und beschaffen Sie andernfalls den Nachweis der Löschung.
- Bereiten Sie den Vertrag in mehreren Ausfertigungen vor und vereinbaren Sie die Beglaubigung der Unterschriften.
Häufige Fragen
- Wie lege ich einen realistischen Preis fest?
- Vergleichen Sie Ihr Fahrzeug mit aktiven Anzeigen für dasselbe Modell, dasselbe Baujahr und eine ähnliche Laufleistung und sehen Sie sich die gesamte Spanne an. Ordnen Sie sich dann innerhalb dieser Spanne nach Zustand, Ausstattung, Servicehistorie und verbleibender Zulassung ein. Wenn in den ersten zehn Tagen keine einzige ernsthafte Anfrage kommt, liegt der Preis fast sicher über dem Markt.
- Wie viele Fotos sind genug?
- So viele, dass der Käufer sich nichts vorstellen muss: alle vier Seiten, Front und Heck, der Innenraum mit beiden Sitzreihen, der Kofferraum, der Motorraum, der Kilometerzähler, die Felgen und jeder vorhandene Kratzer und jede Delle. Fotografieren Sie bei Tageslicht und ohne Filter — ein sauberes und ehrlich gezeigtes Auto verkauft sich schneller als ein geschöntes.
- Muss ich den Vertrag beglaubigen lassen?
- Für die Zulassung auf den neuen Halter ist ein Eigentumsnachweis erforderlich, und das ist in der Praxis ein Vertrag mit beglaubigten Unterschriften. Die Beglaubigung nehmen Notare und die Beglaubigungsstellen der Gemeinden vor. Ein beglaubigter Vertrag, der für die Besteuerung von Bedeutung ist, wird an die Steuerbehörde übermittelt, sodass die Steuerpflicht des Käufers automatisch ausgelöst wird — deshalb müssen die Angaben im Vertrag korrekt sein.
- Zahle ich die Steuer auf die Übertragung?
- Nein. Die Steuer auf den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen zahlt der Käufer, und sie beträgt fünf Prozent des Marktwerts, wenn der Umsatz nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. In Ihrem Interesse liegt, dass der Käufer die Übertragung auch tatsächlich abschließt, denn solange das Fahrzeug auf Ihren Namen läuft, erreichen die damit verbundenen Pflichten weiterhin Sie.
- Was soll ich nach dem Verkauf tun?
- Bewahren Sie Ihre Ausfertigung des beglaubigten Vertrags und den Nachweis über den Zahlungseingang auf, übergeben Sie dem Käufer die vollständigen Unterlagen und alle Schlüssel und vereinbaren Sie eine Frist, innerhalb derer die Übertragung gemeldet wird — die Frist für die Meldung einer Änderung der Angaben beträgt fünfzehn Tage. Ob die Kennzeichen am Fahrzeug bleiben, hängt davon ab, ob sich der Zulassungsbezirk ändert; prüfen Sie das also gemeinsam mit dem Käufer bei der zuständigen Polizeidirektion.
Dieser Text ist eine allgemeine Erläuterung des Verfahrens und keine Rechts- oder Steuerberatung. Vorschriften sowie die Höhe von Gebühren und Steuern ändern sich in Montenegro — allein in den letzten zwei Jahren wurden sowohl das Gesetz über die Homologation als auch das Gesetz über die Steuer auf den Handel mit gebrauchten Fahrzeugen geändert. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, die Sie Geld kostet, prüfen Sie die geltenden Bedingungen bei der Uprava prihoda i carina (Steuer- und Zollverwaltung), beim Ministarstvo saobraćaja i pomorstva (Ministerium für Verkehr und Seeschifffahrt) und bei der zuständigen Polizeidirektion. Beträge, die wir nicht mit einer amtlichen Quelle belegen können, nennen wir bewusst nicht.